EXPERTENTIPP 4: Opjepass Makler! II

"Immobilienmaklerauswahl II: Opjepass Makler II"

Was sollten Sie bei der Immobilienmaklerauswahl beachten? Im Folgenden erhalten Sie einige wertvolle Tipps:


ohne Maklervertrag


Möchte ein Makler der Sie unter Umständen "kalt" kontaktiert hat einfach so für Sie arbeiten so ist Vorsicht geboten.

Wie wirkt es auf Sie, wenn Sie eine Immobilie von mehreren Händlern angeboten bekommen. Einmal Privat und ein oder mehrmals gewerblich?

Was ist, wenn jemand zunächst auf den Makler zugeht?

Auf der Suche nach dem schnellen Geld nehmen diese manche schwarze Schafe keine Rücksicht auf ihre Kunden. Gefahren wie Doppelprovision für den Käufer, eine Überbewerbung der Immobilie oder auch die Fehlberatung mit Wertverfall sind vorprogrammiert. Da findet sich Ihre Immobilie schnell mehrmals im Internet, ohne dass Sie etwas davon wissen. Für den Käufer, der sich dann vielleicht versehentlich zuerst an den Makler wendet und nicht an Sie, wird es teuer, denn er ist damit verpflichtet, eine Provision zu zahlen. Diese rufschädigenden „schwarzen Schafe“ der Immobilienbranche spezialisieren sich überwiegend auf Internetwerbung, weil sie damit kein großes Kostenrisiko in der Vermarktung eingehen. Makelei ist jedoch vielmehr als nur (Internet-) Werbung, Wunschpreismitteilung und Hoffnungsgeschäft.

Ihre Entscheidung sollte immer zunächst sein: Mit Makler oder ohne. Wenn mit, dann nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl und beauftragen Sie nicht mehrere. Mehrere Kapitäne führen zwangsläufig zum Untergang.


Mit Makleralleinauftrag


Achten Sie auf eine schriftliche Auftragsvereinbarung (Alleinauftrag).

Welche Leistung wird Ihnen zugesagt? Prüfen Sie die Leistungsgarantie.

Achten Sie darauf, dass die Wertermittlung durch einen Sachverständigen ausgeführt wird. Ob intern aus dem Maklerbüro oder durch einen externen Sachverständigen. Lassen Sie keine Wertermittlung aus dem Lamäng zu!

Eine Wertermittlung Ihrer Immobilie, eine Angebots- und Nachfrageanalyse und nachgewiesene Vormerkungen potentieller Kunden sollten weitere Qualitätsmerkmale sein.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit? Wie lange die Kündigungsfrist, wenn die Laufzeit abgelaufen ist? Jeweils 6 Monate oder mehr sind nicht notwendig. Dann bedeutet dies eindeutig: Der Immobilienmakler glaubt nicht an den Verkaufspreis. Er braucht zu viel Zeit zur Vermarktung.


Immobilienmaklerauswahl: Lieber einmal darüber schlafen


Das Wichtigste jedoch ist Bedenkzeit und ein zweiter Termin, denn Ihre Immobilie ist zu wertvoll für eine Einmalberatung zwischen Tür und Angel. Achten Sie auf eine schriftliche Auftragsvereinbarung (Alleinauftrag) und sofern angeboten eine Leistungsgarantie.

Wenn Sie dies alles beachten, dann können Sie sich auch auf die Zusammenarbeit mit einem professionellen Makler einlassen. Wobei diese in der Regel Sie nicht aktiv anrufen. Viel Erfolg beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie – mit oder ohne Makler![/vc_column_text][vc_btn title="hier geht es zum dritten Teil Immobilienmaklerauswahl" color="white" link="url:https%3A%2F%2Fwww.rheingoldimmobilien.de%2Fexpertentipp-6-opjepass-makler-iii|title:EXPERTENTIPP%C2%A03%3A%20Opjepass%2C%20Makler!%20I||" css=".vc_custom_1554721400725{background-color: #b2927a !important;}"][/vc_column][/vc_row]

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