Expertentipp 46 Einbruchsschutz!

Warum Sie als Interessent dem Makler Ihren Personalausweis zeigen müssen!

Sie suchen nach Ihrer Traumimmobilie und haben schon einen Besichtigungstermin? Jetzt fragt der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis. Darf er das? – Aufgrund des Geldwäschegesetzes muss er es! Und zum Einbruchsschutz sollte er es.

Sie suchen nach Ihrer Traumimmobilie und haben schon einen Besichtigungstermin? Jetzt fragt der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis. Darf er das? – Er muss es! Und zum Einbruchsschutz sollte er es. Was genau und warum er sich Ihre Daten notiert erklären wir Ihnen.
Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen, deshalb arbeiten wir unter dem „Kenne-Deinen-Kunden“ –Prinzip. Bei Privatpersonen müssen wir als Makler Ihren Geburtsort, sowie das -datum notieren, wie auch die Staatsangehörigkeit, die Personalausweisnummer und die ausstellende Behörde. Sofern wir Ihre Adresse noch nicht haben, müssen wir diese auch notieren.
Ein weiterer Grund ist die Sicherheit. Einbrecher geben ungern Ihre Kontaktdaten an und bleiben so im Normalfall direkt fern. Falls doch eingebrochen wird, können wir der Polizei mitteilen, wer die Immobilie mit uns besichtigt hat.
Übrigens; sollten Sie privat Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten, so raten wir auch in diesen Fällen dazu den Personalausweis zeigen zu lassen. Es ist immer gut, wenn man sicher weiß wer mit einem die Immobilie besichtigt.
Wir halten uns an die Datenschutzbestimmungen. Die Daten, die wir notieren, werden nur in besagtem Notfall (d.h. Einbruch, an Dritte (Polizei)) weiter gegeben. Zum Glück hatten wir diesen Fall noch nicht.

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