Expertentipps: 28 Maklerauswahl II

Beauftragen Sie einen oder mehrere Makler? Um es gleich vorweg zu sagen: Ein professionell arbeitender und seriöser Makler arbeitet in der Regel ausschließlich mit einem schriftlich vereinbarten Alleinauftrag!

Wie entwickeln sich Ihre Verkaufschancen, wenn Sie nicht nur einen Verkäufer beauftragen sondern gleich mehrere?

Ein Kaufinteressent kann für die gleiche Immobilie bei einem anfragen oder aber bei mehreren Maklern. In dem Fall, wo eine Käuferprovision vereinbart ist, wird diese dadurch eventuell bei mehreren Maklern gleichzeitig fällig. In dem Moment, wo der Interessent dies merkt wird entweder das Interesse an einen Kauf abnehmen oder aber er wird sich absichern wollen, dass keine doppelte Provision erhoben werden kann. Falls doch diese durch den Verkäufer abgefangen wird. Es entsteht daher unnötiger Preisdruck.

Darüberhinaus taucht die Immobilie häufiger im Internet auf. Ein Kaufinteressent mag verwirrt sein und bei längerer Vermarktungszeit vergrößert sich die gefahr, dass die Immobilie schnell als Ladenhüter wahrgenommen wird.

Aus beauftragter Maklersicht könnten folgende Gedankengänge entstehen. Schnell in den Markt, bevor der Wettbewerber die Immobilie bewirbt. Dies geht nur, wenn die Sorgfallt darunter leidet. Unterlagen werden nicht so aufbereitet, wie es sein sollte. Exposés nicht so gut getextet, Fotos nicht so hochwertig gemacht und aufbereitet. Kommt ein Kunde, so steht ein Makler immer unter Zeitdruck zu verkaufen. Ein Zeitdruck der sicher nicht immer im Einklang mit der Kaufpreismaximierung steht.

Nur ein Alleinauftrag verpflichtet den Makler zur Tätigkeit, vermeidet die Gefahr der doppelten Provisionspflicht.

Bleibt nur noch der Leistungsumfang.

Diesen sollten Sie genau überprüfen. Denn neben dem Makler der alles für Ihren Verkauf tut, gibt es auch die Sammler und Jäger die nach dem Glücksprinzip arbeiten. Wenig Einsatz, viele Objekte, Provision und Verkauf nach dem Glücksprinzip.

So steht dem erfolgreichen Verkauf nichts mehr im Wege!

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