Expertentipps: 32 Erbfall I

„Haben Sie noch Familie oder haben Sie schon geerbt?“ Dies sollte und kann vermieden werden, um Vermögen zu erhalten, wenn Sie den richtigen Experten an Ihrer Seite haben – vor oder nach dem Erbfall. Fertigen Sie unbedingt ein Testament an, damit das Vermögen erhalten bleibt und der Wille des Erblassers Berücksichtigung findet.

Für manche Menschen kommt der Erbfall plötzlich und unerwartet. Andere hingegen wissen, dass Ihnen in absehbarer Zeit eine Erbschaft ins Haus steht. In beiden Fällen sollten Sie gut vorbereitet sein – gerade in Bezug auf das Erbe „Immobilie“.

Um von vorneherein Streitigkeiten zu vermeiden, sollte auf jeden Fall ein Testament angefertigt werden, damit das Vermögen erhalten bleibt und der Wille des Erblassers Berücksichtigung findet. Professionelle Hilfe und kompetenten Rat geben hier am besten Rechtsanwälte, bevorzugt mit der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Erbrecht“ oder aber auf dem Gebiet des Erbrechts qualifizierte Notare.

Die häufigsten Auseinandersetzungen entstehen, wenn eine Immobilie Teil der Erbschaft ist. In einem solchen Fall ist es ratsam, das Erbe zu Lebzeiten zuzuordnen und den Wert der Immobilie bereits zum Zeitpunkt der Testamentserstellung feststellen zu lassen. So kann der Wert des gesamten Vermögens in Bezug auf die Immobilie korrekt berücksichtigt und im Vergleich zu anderen Vermögenswerten gerecht aufgeteilt werden.

Aber Achtung: Wenn die Testamentserstellung mehrere Jahre in der Vergangenheit liegt, sollte auch über eine erneute Bewertung der Immobilie nachgedacht werden.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Immobilienvermarktung oder allgemein zum Thema Immobilien haben, so freuen wir uns über Ihren Anruf unter Tel. 0221 / 99 51 99 01

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