Expertentipps: 35 Erbfall II

Vor der Testamentserstellung sollten Sie sich folgende Fragen stellen: Was ist die Immobilie wert? Wann sollte der Wert ermittelt werden? Und wer ermittelt diesen Wert marktgerecht? Hierbei kann Ihnen ein Sachverständiger für Immobilienbewertung, ein vereidigter Sachverständiger, ein qualifizierter Immobilienmakler oder aber das Ortsgericht helfen. Bei der Beratung gibt es allerdings entscheidende  Unterschiede: Ein qualifizierter Immobilienmakler kann Ihnen nicht nur einen theoretischen, sondern einen realen Wert nennen, weil er den Markt kennt. Üblicherweise tut er dies aber nur im Verkaufsfall und nicht gegen Honorar zur allgemeinen Wertfindung. Ein Sachverständiger eignet sich eher, da er auch durch An- und Verkaufsberatungen die regionale Immobilienbranche kennt. Die Kosten für eine solche Bewertung bewegen sich, je nach Aufwand, zwischen 500 und 1000 Euro. Nicht zwingend erforderlich sind vereidigte Sachverständige, die zudem deutlich teurer sind.

Ungeeignet sind Ortsgerichte, weil diese nicht aktiv am Immobilienmarkt teilnehmen und deshalb meist über oder unter Wert schätzen. Was Sie allerdings benötigen, ist eine qualifizierte Wertermittlung und keine Schätzung!

Das Bewertungsergebnis sollten Sie mit den potentiellen Erben besprechen und in diesem Zusammenhang auch die Werte für andere Vermögensgegenstände der Erbmasse (Schmuck, Antiquitäten usw.) festlegen. Damit können Sie spätere Streitigkeiten vermeiden. Auch die Hinzuziehung eines Steuerberaters kann zur vorsorgenden Planung sinnvoll sein.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Immobilienvermarktung oder allgemein zum Thema Immobilien haben, so freuen wir uns über Ihren Anruf unter Tel. 0221 / 99 51 99 01

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