Haus verkauft, Neubau noch nicht fertig – Was nun?

Es ist der Horror eines jeden Häuslebauers: Das alte Haus ist verkauft, die Kisten für den Umzug schon gepackt und plötzlich verzögert sich etwas am Bau, sodass dieser nicht zum geplanten Termin fertig wird. Was kann man in einer solchen Situation tun?

Tatsächlich sind Ihre Optionen hier sehr situationsabhängig. Im Idealfall lesen Sie diesen Artikel noch bevor Sie die Beurkundung beim Notar für Ihre alte Immobilie abschließen, weil Sie bereits mit einer möglichen Verzögerung rechnen. Dann bleiben Ihnen noch mehrere Möglichkeiten.

Wenn Sie damit rechnen, dass der Einzug in Ihren Neubau sich verzögern könnte oder Sie Ihr Haus schon verkaufen, bevor Sie tatsächlich planen ausziehen, können Sie sich mit den neuen Besitzern direkt im Kaufvertrag auf ein zeitlich begrenztes Wohnrecht einigen. Was genau Sie hier vertraglich festlegen, sollten Sie vorher mit einem Immobilienexperten besprechen, damit stellen Sie sicher, dass der aufgesetzte Vertrag der Prüfung eines Notars standhält.

Anderenfalls können Sie mit dem neuen Besitzer auch einen Zwischenmietvertrag aufsetzen. Dieser ist unabhängig vom Kaufvertrag und kann theoretisch auch nach dem Verkauf noch abgeschlossen werden. Dann sind Sie jedoch in einer schlechteren Verhandlungsposition und zudem abhängig von den Plänen des neuen Besitzers. Denn wenn Sie sich kurzfristig doch länger in Ihrer alten Immobilie bleiben wollen, hat dieser vermutlich bereits eigene Umzugspläne gemacht.

Stehen Sie nun kurzfristig vor dem Problem, dass Ihr Neubau nicht rechtzeitig fertig wird, kommt es darauf an, ob Sie ein leeres Grundstück gekauft haben und selbst Bauherr sind oder ob Sie ein geplantes Objekt bei einem größeren Bauträger erworben haben. Ist ersteres der Fall, sind Sie selbst für die Verzögerung verantwortlich und müssen sich dementsprechend eigenständig um eine Zwischenunterkunft bemühen.

Sollten Sie jedoch zum Beispiel eine Eigentumswohnung gekauft haben, die Teil eines größeren Bauprojekts ist, haftet in der Regel der Bauträger für Verzögerungen. Voraussetzung hierfür ist, dass im Vertrag ein genaues Einzugsdatum vereinbart wurde. Wenn die Wohnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig ist, muss der Bauträger Sie zwischenzeitlich entweder selbst in einer gleichwertigen Zwischenunterkunft unterbringen oder Ihnen eine Entschädigung zahlen.

Diese Entschädigung entspricht einer Vergleichsmiete für den Zeitraum, in dem Sie nicht in Ihrer neuen Immobilie wohnen konnten. Zusätzlich hierzu müssen die Kosten für eine nicht vergleichbare Zwischenunterkunft (zum Beispiel eine deutlich kleinere Wohnung) oder ein Hotelzimmer übernommen werden. Auch weitere Kosten, die durch den verzögerten Umzug entstehen müssen vom Bauträger gezahlt werden. Welche Kosten genau dazu zählen, ist vom Einzelfall abhängig. Gängige Beispiele sind die Maklerkosten für die Beschaffung der Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und für den Fall der Fälle gewappnet sein? Wir beraten Sie gerne. Auch auf der Suche nach einer Zwischenunterkunft stehen wir Ihnen zur Seite.

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