Schlau Bauen Expertentipp 65

Aufpolieren ja, aber keine Mängel vertuschen! Schlau gemachte „Tricksereien“ sind unfair und führen im Extremfall sogar zur Rückabwicklung des Verkaufs. Auch bei Homestaging lassen wir wirkliche Mängel sichtbar. Transparenz sorgt für Vertrauen. Dadurch erzielt man dann auch die besten Ergebnisse.

Ja es stimmt, eine saubere, frisch gestrichene und schön eingerichtete Immobilie bringt bei guter Vermarktung den maximalen Verkaufserfolg.

Als Makler erfahren wir immer wieder wie wichtig Vertrauen beim Immobilienkauf ist. Gerade wenn jemand zum ersten Mal eine Immobilie kauft, ist es hilfreich gut beraten zu werden. Dass eine Bestandsimmobilie dabei nicht einen Neubaustatus hat, ist dabei jedem klar. Wenn aber der finanzielle Rahmen geprüft wird, sollte man wissen, was auf einen zukommt. Offene Mängelkommunikation hilft hier weiter. Im Idealfall noch mit Kostenvoranschläge zur Behebung. So weiß man, was man kauft und geht mit einem sicheren Gefühl zum Notar.

Werden Mängel allerdings schlau verdeckt, droht Ungemach. Juristischer Ärger, Kaufpreisreduktion und im Extremfall eine Rückabwicklung drohen. Aus der Kaufberatung ist mir immer noch ein Fall sehr präsent: Bei einem Zweifamilienhaus wurden wir durch das Haus geführt. Die Wohnungen sahen beide dabei so aus, als ob hier in den letzten 10 Jahren nicht viel renoviert wurde. Die Überraschung folgte im Keller. Alles Blitzsauber, frisch gestrichene Tapeten auf den Gipswänden ... komisch?!? Hier hatte man es auf die Spitze getrieben. Vermutlich waren nasse Kellerwände mal eben aufpoliert worden. Vielleicht nur zu offensichtlich. Vertrauen weg, Kauf geplatzt. Wir haben nicht weiter verfolgt, ob es ein Käufer so gekauft hat und die Standardsätze im Notarvertrag standen, dass dem Verkäufer keine verdeckten Mängel bekannt sind. Ein Beweis dürfte hier aber einfach sein. Eine Rückabwicklung oder Kaufpreisreduzierung im Nachgang daher wahrscheinlich.

Ein guter Tipp ist übrigens die wirklichen Mängel ganz schlau auch im Kaufvertrag festzuhalten. Schließlich haben diese auch eine Auswirkung auf den Kaufpreis gehabt. Da ist es nur legitim sich hier auch im Notarvertrag dergestalt abzusichern, dass dem Käufer diese Mängel bekannt sind.

Beachten Sie zum Homestaging gerne auch die Expertentipps Nr. 15-19

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