TIPP 5: Das Bestellerprinzip Vermietung: Wer bezahlt den Makler?

"Bestellerprinzip Vermietung - wer bezahlt den Makler?"

Seit Einführung des Bestellerprinzip vbei der Vermietung sollen Vermieter die Provision für den Makler bezahlen. Unser Büro gehört zu den wenigen Immobilienmaklern, die das sogar begrüßen!

Hintergrund zum Bestellerprinzip

Die wenigsten Miet- oder auch Kaufinteressenten sind zum Beispiel schon einmal mit modernen virtuellen Touren als Vorabbesichtigungsinstrument in Kontakt gekommen. Dabei können diese technisch längst Standard sein. Sie ärgern sich im Gegenteil teilweise über fragwürdige Makler, die allein für das Aufschließen einer Tür, Massenbesichtigung inklusive,  mehrere hunderte Euro Courtage verlangen.

Wettbewerb

Sicherlich gibt es manch einen Vermieter, der zukünftig selbst vermietet. Andere Vermieter werden sich zukünftig fragen, welchen Mehrwert der Immobilienmakler bringt. Wir freuen uns auf den Wettbewerb. Eigentümer können entscheiden, ob Sie sich einen Makler aussuchen, der Massenbesichtigungen macht und demnach nur nach formalen Kriterien entscheidet. Alternativ einen Makler, der dem Eigentümer zusätzliche Informationen über den zukünftigen Mieter geben kann und nur Individualtermine durchführt.

Bestellerprinzip bedeutet: Wer beauftragt zahlt

Wir haben Verständnis dafür und begrüßen sogar das geplante „Bestellerprinzip“, wonach künftig derjenige den Makler bezahlen soll, der ihn beauftragt. Das Image des Immobilienmaklers rangiert in der Regel leider ziemlich weit unten, ähnlich wie das von Politikern. Die aktuelle Diskussion über Makler ist diesbezüglich somit ausgesprochen förderlich! Sie rückt ein Thema in den Vordergrund, das in den vergangenen Jahren nur oberflächlich behandelt wurde und dem sich die Branche dringend stellen sollte: Es geht um die Frage, worin die Leistung eines Maklers in der Vermietung besteht.

Die Mietinteressenten

Wenn Mietinteressenten einfach nur enttäuscht sind über Makler, die ihnen die Wohnungstür aufschließen, aber ansonsten offenkundig nur sehr wenig für sie tun, erscheint dies absolut nachvollziehbar. In vielen Fällen ist überhaupt nicht erkennbar, worin die Leistung eines Maklers besteht und wofür er dann bezahlt werden will. Der Mieter hat praktisch keinen Einfluss auf die Leistung und Bezahlung des Vermittlers. Man könnte sogar sagen: Die Vereinbarung zwischen Vermieter und Makler ist ein Vertrag von zwei Geschäftspartnern zu Lasten Dritter, nämlich dem Mieter. Ist das eigentlich gerecht?

Das Bestellerprinzip ist im Sinne von klaren Verhältnissen absolut nachvollziehbar.

Qualitätsanforderungen an Makler

Wünschenswert wäre ergänzend eine bundeseinheitliche Regelung für die Vermittlung von Mietwohnungen, die über das erdachte Bestellerprinzip hinausgeht. Der Schwerpunkt einer guten Maklertätigkeit liegt im Wesentlichen bei der Dienstleistung für den Eigentümer. Dafür braucht man Auftraggeber, die Ihre Immobilie gut vermarktet und vermietet wissen wollen und dafür bereit sind zu bezahlen. Dazu gehört aber nicht nur eine Vermarktungsstrategie, sondern dazu sollte auch ein Sachkundenachweis des Vermittlers gehören. Die Frage der beruflichen Qualifizierung hätte man somit eigentlich auch regeln müssen. Denn wenn zukünftig der Vermieter zahlen muss, wird dieser viel genauer hinsehen und fragen: Was bietet mir der Makler, was ist eigentlich dessen Dienstleistung, welche Qualifikation hat er und welchen Nutzen bringt er mir damit?

Privat vermieten? Statt den Makler bezahlen?

Sicherlich wird jetzt der eine oder andere Eigentümer sagen: Ich vermiete zukünftig selbst. Dann stellt er schnell fest, dass Terminvergabe und Mieterfindung viel Zeit kosten können. Zudem noch lange nicht die ganze Arbeit sind. Wenn es dann beim Eigentümer nicht wie gewünscht funktioniert, wird er sich das nächste Mal gut überlegen, ob er nicht doch wieder einen Profi beauftragt. Das, was an Provision bei den Mietern gespart wird, werden die Vermieter vermutlich nicht in der gleichen Höhe an den Makler zahlen wollen.

Beauftragung des Mietinteressenten?

Und genau da entsteht die berechtigte Frage, ob nicht auch ein Mietinteressent mit seiner Anfrage einen Makler mit der Suche nach Wohnraum beauftragt bzw. „bestellt“ hat. Und ob dadurch nicht auch der Mieter einen Teil der Provision zahlen soll.

Transparenz und Leistung

Unabhängig davon geht es aber für beide Seiten, für Mieter und Vermieter, ganz klar um mehr Leistung, um die Nutzung modernster Technologien und um höhere Transparenz am Markt. Das hilft Mietern, sich schneller zu entscheiden. Und eine schnellere Entscheidung bedeutet für den Eigentümer einen kürzeren Vermarktungsweg. Der Vermieter sitzt somit auch nicht an einem längeren Hebel, um im Zweifel über die Höhe der Courtage zu verhandeln, wenn auch er dafür klare Mehrwerte geboten bekommt.

Wie wir uns die Zukunft des professionellen Makelns in der Vermietung vorstellen. Welchen Mehrwert es für Sie als Vermieter daraus geben kann, aber auch welche Möglichkeiten Sie selbst für eine erfolgreiche Vermietung haben, erfahren Sie in einem unserer nächsten Expertentipps.

Näheres auch auf www.rheingoldimmobilien.de/vermieten[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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