Verkaufszeitpunkt: Wann ist es perfekt? – Expertentipp 57

Neben der Grundsatzfrage ob man verkaufen will stellt sich immer auch die Frage nach dem besten Verkaufszeitpunkt. Wenn es um den Preis geht, erzielt man derzeit definitiv am meisten, wenn die Immobilie leer ist. Homestaging und Bieterverfahren sorgen dann für die besten Ergebnisse. Steht ein Mieterwechsel an, so lohnt sich die Frage verkaufen oder behalten.

Für Immobilien gibt es zwei grundsätzliche Interessentengruppen: Kapitalanleger und Eigennutzer.

Während bei Kapitalanlegern die Rendite im Vordergrund steht kommt bei Eigennutzern neben der Abwägung zwischen Miete und Eigentum noch ein ganz wesentlicher Aspekt hinzu: Der Liebhaberaspekt: "Hier will ich wohnen, hier bin ich glücklich".

Nun kann man bei vermieteten Immobilien natürlich auch über eine Eigenbedarfskündigung philosophieren. Das Prozessrisiko schreckt aber soweit ab, dass zumindest Sicherheitsabschläge mit einkalkuliert werden.

Ist die Wohnung leer oder wird die Wohnung in einem absehbarem Zeitpunkt leer so hat man die Liebhaber auf seiner Seite. Der Verkaufszeitpunkt ist ideal!

Bringt man dazu das Kaufinteresse auf einen Zeitpunkt, stellt die Immobilie optimal dar und sorgt bei entsprechender Nachfrage für ein Bieterverfahren, so erwartet einem ein guter Verkaufserfolg.

Aus unserer Erfahrung heraus wird so in Zeiten steigender Immobilienpreise schon die weitere Erwartungshaltung mit abgefangen. Ähnlich wie bei Neubauten, bei denen die Preise zunächst auch hoch sind und bei einem schnellen Weiterverkauf schon mal Verluste drohen können. Über einen längeren Zeitraum normalisiert sich dies aber und die Immobilie als Altersvorsorge lohnt sich.

Steht ein Mieterwechsel bevor, so lohnt sich daher die Fragestellung wie lange man die Immobilie noch behalten möchte. Bei einem kurzen Zeitraum bis zu drei Jahren sollten Sie einen sofortigen Verkauf unter günstigen Rahmenbedingungen in Erwägung ziehen.

Bitte dabei nicht vergessen: Eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen und steuerliche Aspekte (2 Jahresgrenze bei Eigennutzung und 10 Jahresgrenze bei Vermietung)!

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