Bei der Vermietung von Immobilien wurde gesetzlich geregelt, dass der Hauptnutznießer der Maklerleistung auch die Maklerprovision zahlt. Es gilt das Bestellerprinzip. Für den Immobilienverkauf blieb alles beim alten, während auf der einen Seite Verkäufer mit dem kostenlosen Verkauf deren Immobilien geködert wurden, wurden den Käufern bis zu 7,14 % Käuferprovision in Rechnung gestellt. Fehlende gesetzliche Vorgaben haben dazu geführt, das sich je nach Region unterschiedliche Provisionsmodelle als gängige Praxis etabliert hatten. Insbesondere die reine Ausrichtung auf den Käufer in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen und Hessen sorgte für Unmut bei Käufern und in der Politik. In anderen Regionen haben gute Wettbewerber hauptsächlich auf ein Splitten der Maklerprovision gesetzt: 3,57 % von beiden Seiten. Dies gilt auch für Köln und Nordrhein-Westfalen. Einige Makler bevorzugten aber bereits in der Vergangenheit die Käuferprovision von Anfang an in den Kaufpreis zu integrieren, sodass nur der Verkäufer bezahlt. Auf Wunsch konnte man diese Käuferprovision immer noch herausrechnen.