Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Immobilien
Energieausweis erstellen ist Pflicht
Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung schreibt inzwischen die aktive Vorzeigepflicht von einem Energieausweis vor. Es reicht nicht darauf zu verweisen, dass dieser vorhanden ist. Sie müssen bei der Werbung auch auf die Energiewerte hinweisen, denn auch bei Zeitungsanzeigen müssen die wichtigen Informationen angegeben werden. Allgemein anerkannte Kürzel vereinfachen dies. Bis auf wenige Ausnahmen besteht daher eine Pflicht den Energieausweis zu erstellen – so dieser nicht schon vorhanden und noch gültig ist.
Aktive Vorzeigepflicht beim Energieausweis
Die aktive Vorzeigepflicht besteht dabei sowohl beim Verkauf, als auch bei der Vermietung.
Übrigens: Eigentümer, die sich nicht an diese Verordnung halten, können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € belegt werden.
Zudem sind auch Abmahnspezialisten unterwegs, die hier gerne gegen Verstöße vorgehen.
Erstellen des Energieausweises
Bei der Beauftragung zum Verkauf kümmern wir uns um die Erstellung des Energieausweises. Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - wir arbeiten hierzu mit Energieberatern zusammen.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis bezieht sich auf die tatsächlichen Energieverbräuche der Gebäudebewohner. Basis sind die Abrechnungen der letzten drei Jahre. (Schwäche: Unterschiedliche Effizienz je nach Bewohner, Leerstand, Bewohner mit oder ohne Kindern, etc.).
Fragen Sie nach der Wohnsituation im Haus und in den Wohnungen.
Bedarfsausweis
Berechnungsgrundlage sind die baulichen Aspekte wie Heizungsanlage, Dämmung und Qualität der Fenster.
Ab 5 Wohneinheiten sowie bei Objekten, die nach 1978 gebaut wurden, besteht die freie Wahl, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
Bei bis 1977 gebauten Häusern mit maximal 4 Wohneinheiten, benötigen Sie einen Bedarfsausweis.
Ausnahme Energieausweis: Denkmalschutz
Der Gesetzgeber sieht nur eine Ausnahme vor.
Bei denkmalgeschützten Immobilien besteht keine Pflicht für Energieausweise.
In Einzelfällen – bei besonders gute Energiewerte – ist dies aber dennoch sinnvoll.
Gültigkeit der Energieausweise
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang ab dem Ausstellungsdatum gültig. Seit Inkrafttreten der ENEV 2014 werden auch die Energieausweisklassen A+, A, B, C, D und E angezeigt. Verglichen mit älteren Energieausweisen sind dabei auch deutlich strengere Vorgaben für den grünen Bereich des Energieausweises umgesetzt worden. Wundern Sie sich daher nicht über das andere Aussehen.
Ziel von Energieausweisen
Ziel des Energieausweises ist es Ihnen einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland zu ermöglichen. Dies wird in der Praxis aber durch verschiedene Faktoren erschwert: Durch gesetzliche Änderungen hat sich das Dokument im Laufe der Zeit stark verändert. Energieträger werden inzwischen anders bewertet.
Aussagekraft von Energieausweisen
Zudem hängen die Energiekosten von einer Vielzahl von Faktoren ab, die sich aber im Ausweis gar nicht abbilden lassen. Interessant sind Hinweise zur Gebäudemodernisierung. Aber auch hier ist der Ausweis mit Vorsicht zu genießen. Während manch ein Energieberater hiermit sehr sparsam umgeht, setzt manch ein anderer zu viele Modernisierungsmaßnahmen ein. Letztendlich sind Modernisierungen gut, sie müssen sich aber auch amortisieren.
Tipp:
Achten Sie beim Kauf einer Immobilie auf die wirklichen Kosten. Fragen Sie nach der Hausgeldabrechnung und, falls separat vorhanden, die Abrechnung des Energieversorgers.
Wie können wir Ihnen helfen?
Es gibt kaum ein Problem, eine Notlage oder sonstige Lebenssituation, in der wir nicht schon seit Jahren erprobt sind.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Kennenlerngespräch, bei dem wir Sie zu Ihrem Anliegen beraten können.
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