Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Immobilien

Energieausweis erstellen ist Pflicht

 

Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung schreibt inzwischen die aktive Vorzeigepflicht von einem Energieausweis vor. Es reicht nicht darauf zu verweisen, dass dieser vorhanden ist. Sie müssen bei der Werbung auch auf die Energiewerte hinweisen, denn auch bei Zeitungsanzeigen müssen die wichtigen Informationen angegeben werden. Allgemein anerkannte Kürzel vereinfachen dies. Bis auf wenige Ausnahmen besteht daher eine Pflicht den Energieausweis zu erstellen – so dieser nicht schon vorhanden und noch gültig ist.

Aktive Vorzeigepflicht beim Energieausweis

Die aktive Vorzeigepflicht besteht dabei sowohl beim Verkauf, als auch bei der Vermietung.

Übrigens: Eigentümer, die sich nicht an diese Verordnung halten, können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € belegt werden.

Zudem sind auch Abmahnspezialisten unterwegs, die hier gerne gegen Verstöße vorgehen.

 

Erstellen des Energieausweises

Bei der Beauftragung zum Verkauf kümmern wir uns um die Erstellung des Energieausweises. Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - wir arbeiten hierzu mit Energieberatern zusammen.

 

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis bezieht sich auf die tatsächlichen Energieverbräuche der Gebäudebewohner. Basis sind die Abrechnungen der letzten drei Jahre. (Schwäche: Unterschiedliche Effizienz je nach Bewohner, Leerstand, Bewohner mit oder ohne Kindern, etc.).

Fragen Sie nach der Wohnsituation im Haus und in den Wohnungen.

 

Bedarfsausweis

Berechnungsgrundlage sind die baulichen Aspekte wie Heizungsanlage, Dämmung und Qualität der Fenster.

Ab 5 Wohneinheiten sowie bei Objekten, die nach 1978 gebaut wurden, besteht die freie Wahl, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Bei bis 1977 gebauten Häusern mit maximal 4 Wohneinheiten, benötigen Sie einen Bedarfsausweis.

 

Ausnahme Energieausweis: Denkmalschutz

Der Gesetzgeber sieht nur eine Ausnahme vor.

Bei denkmalgeschützten Immobilien besteht keine Pflicht für Energieausweise.

In Einzelfällen – bei besonders gute Energiewerte – ist dies aber dennoch sinnvoll.

Gültigkeit der Energieausweise

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang ab dem Ausstellungsdatum gültig. Seit Inkrafttreten der ENEV 2014 werden auch die Energieausweisklassen A+, A, B, C, D und E angezeigt. Verglichen mit älteren Energieausweisen sind dabei auch deutlich strengere Vorgaben für den grünen Bereich des Energieausweises umgesetzt worden. Wundern Sie sich daher nicht über das andere Aussehen.

Ziel von Energieausweisen

Ziel des Energieausweises ist es Ihnen einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland zu ermöglichen. Dies wird in der Praxis aber durch verschiedene Faktoren erschwert: Durch gesetzliche Änderungen hat sich das Dokument im Laufe der Zeit stark verändert. Energieträger werden inzwischen anders bewertet.

Aussagekraft von Energieausweisen

Zudem hängen die Energiekosten von einer Vielzahl von Faktoren ab, die sich aber im Ausweis gar nicht abbilden lassen. Interessant sind Hinweise zur Gebäudemodernisierung. Aber auch hier ist der Ausweis mit Vorsicht zu genießen. Während manch ein Energieberater hiermit sehr sparsam umgeht, setzt manch ein anderer zu viele Modernisierungsmaßnahmen ein. Letztendlich sind Modernisierungen gut, sie müssen sich aber auch amortisieren.

Tipp:

Achten Sie beim Kauf einer Immobilie auf die wirklichen Kosten. Fragen Sie nach der Hausgeldabrechnung und, falls separat vorhanden, die Abrechnung des Energieversorgers.

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