Werden Sie Tippgeber

Sie sind gut informiert? Wissen, dass Ihre Nachbarn ihr Haus verkaufen wollen? Oder kennen eine Wohnung, die verkauft wird? Wissen, dass Ihr Vermieter seine Immobilie (ob Wohnung, Haus oder Mehrfamilienhaus) verkaufen möchte? Kennen ein Grundstück verkaufen will?

Geben Sie uns einen Tipp! Als Dankeschön haben Sie zwei Möglichkeiten:

1) Sie erhalten 5 Prozent unserer Gesamtprovision, wenn wir das von Ihnen empfohlene Objekt verkaufen!

2) Sie tun ihrem Nachbarn etwas Gutes und wir reduzieren unsere Gesamtprovision beim Verkauf um 5 %.

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns!

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Gutes tun und dabei Geld verdienen? Uns gefällt nicht, dass die kritischen Berufe z. B. in der Pflege schlecht bezahlt werden. Werden Sie Immobilienagent. 

Häufige Fragen

Woran erkennen Sie, dass eine Immobilie verkauft werden soll?

Wenn Freunde, Nachbarn oder Bekannte es Ihnen erzählen liegt es auf der Hand. Dann haben Sie die Informationen die Sie für den Tipp benötigen.

Erzählt man von einem bevorstehenden Umzug, einer neuen Immobilie oder davon, dass die Immobilie zu groß ist oder zu klein wird, dann kann sich auch ein Wechsel andeuten.

Sonstige Anzeichen für einen Verkauf
  • Wenn Sie leere Fenster sehen.
  • Wenn der Wohnungseigentümer oder Vermieter Ihrer Nachbarwohnung mit einer Vermessung beginnt.
  • Evtl. informiert Sie Ihr eigener Vermieter über einen geplanten Verkauf.
  • Wenn ein Haus oder eine Wohnung längere Zeit unbewohnt bleibt.
  • Wenn ein Briefkasten lange ungeleert bleibt.
  • Wenn im Winter kein Schnee geräumt wird.

Am besten fragen Sie einfach Nachbarn oder Hausbewohner. 

Wenn Sie nicht weiterkommen, können wir es auch gerne versuchen.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision
  • Es handelt sich um eine wohnlich genutzte Immobilie, ein für Wohnzwecke bebaubares Grundstück oder ein Anlageobjekt mit mehrheitlich wohnlichem Charakter.
  • Die  Verkäufer der Immobilie bzw. des Grundstücks ist bzw. sind uns noch nicht bekannt.
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt in Köln.
  • Wir erhalten den Auftrag und sind für den Verkäufer erfolgreich.
Wie ist es mit Immobilien von Verwandten?

Ja, gerne. Nur Tipps für die Immobilie Ihrer Lebenspartnerin, Ihres Lebenspartners oder von Ihnen selber werden von uns nicht honoriert.

Wie funktioniert die Tippabgabe?

Geben Sie Ihren Tipp bei uns ab oder informieren Sie uns, dass ein Verkäufer auf Basis Ihrer Empfehlung auf uns zukommen wird. Bitte unbedingt bei uns melden, bevor es der Verkäufer tut, denn sonst ergibt die Prüfung, dass der Verkäufer uns schon bekannt ist.

Wir prüfen Ihren Tipp und Sie erhalten bei positiver Prüfung durch unsere Geschäftsführung die Bestätigung als „Tippgeber“.

Kein Anspruch entsteht, wenn der Tipp nach dem Kontakt zum Verkäufer erfolgt. Der Tipp und die gewählte Tippgeberprovision muss vor der Vermarktung vereinbart und bestätigt werden. Eine Auszahlung erfolgt bei erfolgreichem Verkauf und nach Eingang der Provision bei uns.

Wie ist der weitere Ablauf?

Im ersten Schritt wird überprüft ob, die von Ihnen empfohlene Immobilie bereits veröffentlicht wurde oder ob wir diese schon kennen. Ist dies der Fall so behalten wir uns vor keinen Kontakt mit dem verkäufer aufzunehmen.

Ist dem nicht so, dann nehmen wir Kontakt zum Eigentümer für einen Beratungstermin auf. 

Kommt ein Vertrag zustande, so beginnt die Vermarktungsphase. Sie werden informiert, dass Ihr Kontakt zu einem Maklervertrag geführt hat.

Wir informieren Sie, sobald weitere Meilensteine erreicht sind (Notartvertrag, wirtschaftlicher Übergang, Eingang der Provision bei uns).

Wann wird die Tippprovision ausgezahlt?

Sobald uns die erfolgsabhängige Provision gezahlt wurde erhalten Sie Ihre Tippprovision. Bitte beachten Sie, dass dieser steuerlich anzugeben ist.

Haben Sie sich für die Variante entschieden, dass der Verkäufer von Ihrer Empfehlung profitiert, so wird seine Zahlungsaufforderung bereits entsprechend reduziert.

Kontakt

Sie haben einen heißen Tipp? Kontaktieren Sie uns!

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