Die Maklerprovision - wer zahlt und wie hoch ist diese?
Nachdem das Bestellerprinzip bei der Vermietung schon alt ist folgte auch die Abänderung bei Verkäufer. Wie die gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision sind erfahen Sie hier.
Die Maklerprovision - wie sind die Regelungen?




Die Historie der Maklerprovision: Bei der Vermietung von Immobilien wurde gesetzlich geregelt, dass der Hauptnutznießer der Maklerleistung auch die Maklerprovision zahlt. Es gilt das Bestellerprinzip. Für den Immobilienverkauf blieb alles beim alten, während auf der einen Seite Verkäufer mit dem kostenlosen Verkauf deren Immobilien geködert wurden, wurden den Käufern bis zu 7,14 % Käuferprovision in Rechnung gestellt. Fehlende gesetzliche Vorgaben haben dazu geführt, das sich je nach Region unterschiedliche Provisionsmodelle als gängige Praxis etabliert hatten. Insbesondere die reine Ausrichtung auf den Käufer in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen und Hessen sorgte für Unmut bei Käufern und in der Politik. In anderen Regionen haben gute Wettbewerber hauptsächlich auf ein Splitten der Maklerprovision gesetzt: 3,57 % von beiden Seiten. Dies gilt auch für Köln und Nordrhein-Westfalen. Einige Makler bevorzugten aber bereits in der Vergangenheit die Käuferprovision von Anfang an in den Kaufpreis zu integrieren, sodass nur der Verkäufer bezahlt. Auf Wunsch konnte man diese Käuferprovision immer noch herausrechnen.
Seit dem 23.12.2020 gilt nun für den Immobilienverkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, dass der Käufer nicht mehr Maklerprovision zahlen darf als der Verkäufer.
Die Maklerprovision beim Kauf bzw Verkauf
Rechtlich zulässige Maklerprovisionsmodelle beim Immobilienverkauf
In diesem Fall, der vermutlich mit am häufigsten vorkommen wird, wird von Anfang an mit dem Verkäufer vereinbart und schriftlich festgehalten, dass eine Doppelprovision genommen wird. Da der Käufer nicht mehr zahlen darf, als der Verkäufer wird sich hier vermutlich eine Teilung der Maklerprovision als gängigstes Modell etablieren. Verkäufer und Käufer tragen also jeweils 50 Prozent der Maklercourtage beim Wohnungs- oder Hauskauf.
Wichtig: Für die Wirksamkeit sind deutlich höhere Anforderungen wie bisher vorhanden. Arbeitet der Immobilienmakler unprofessionell in dem er keinen rechtsgültigen Vertrag mit dem Käufer abschließt, so kann er sein Anrecht auf die Käuferprovision verwirken. Ebenso, wenn er sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält und den Verkäufer doch weniger Provision verlangt.
Problem für den Makler: Bei einer Doppelprovision muss der Makler die Interessen von Verkäufer und Käufer vertreten und diese sind teilweise konträr.
Unterschied zu den bisherigen Regelungen zur Maklerprovision:
Eine reine Belastung des Käufers ist nicht mehr möglich.
Das Lockangebot "kostenlos für den Verkäufer" ist nicht mehr möglich.
Ein Verkäufer wird genauer vergleichen, was für eine Leistung er für seine Maklerprovision bekommt.
Die Anforderungen an der Vereinbarung mit dem Kaufinteressenten werden deutlich verschärft. Nur durch konkludentes Handeln (d.h schlüssiges Handeln) entsteht kein Rechtsanspruch auf die Käuferprovision!
Der Makler vertritt nicht mehr nur die Interessen der Partei die ihn bezahlt, sondern muss beide Auftragsgeberinteressen gleich berücksichtigen.
In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer zunächst die volle Maklerprovision als reine Innenprovision bzw. Verkäuferprovision zu übernehmen. Im Nachgang holt er sich aber einen teil der Gesamtprovision vom Käufer wieder. Der Makler vertritt hierbei nur den Verkäufer, der Käufer verpflichtet sich jedoch später im Kaufvertrag einen Teil der Maklerprovision zu übernehmen. Da auch hier der Käufer nicht mehr zahlen darf, als der Verkäufer wird vermutlich auch bei der Abwälzung im Notarvertrag eine 50:50 Teilung erfolgen.
Unterschied zu den bisherigen Regelungen zur Maklerprovision:
Eine reine Belastung des Käufers ist nicht mehr möglich.
Die Anforderungen an der Vereinbarung mit dem Kaufinteressenten werden deutlich verschärft.
Ein Verkäufer wird genauer vergleichen was für eine Leistung er für seine Maklerprovision bekommt.
Diese Regelung war bereits so möglich und wurde manchmal so oder mit vertraglicher Zusatzvereinbarung praktiziert. Die sonst übliche Käuferprovision wurde im Vorfeld zumeist einfach in den Angebotspreis inkludiert.
Insofern ein Käufer nun weniger Provision direkt bezahlt erhöhen sich die Anschaffungsnebenkosten, da die Grunderwerbssteuer und Notarkosten sich auf den Kaufpreis beziehen. Durch die nachträgliche vereinbarte Teilung im Kaufvertrag kann dieser vermeintliche Nachteil aber wieder aufgelöst werden.
Der Immobilienmakler und der Verkäufer können auch eine reine Innenprovision vereinbaren, der Verkäufer zahlt also gänzlich die Maklerprovision von z. B. sechs Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer.
Rein theoretisch besteht auch die Möglichkeit eine reine Außenprovision zu verlangen. Dies bedingt aber Voraussetzungen die, ebenso wie dies bei der Vermietung der Fall ist, nicht Praxistauglich sind. Voraussetzung ist nämlich, dass der Makler zu diesem Zeitpunkt das spätere Kaufobjekt noch nicht akquiriert bzw. an der Hand hat.
Unterschied zu den bisherigen Regelungen zur Maklerprovision:
Diese Regelung war bereits so möglich und üblich. Die sonst übliche Käuferprovision wurde im Vorfeld zumeist einfach in den Angebotspreis inkludiert (d.h. der Angebotspreis liegt 3,57% höher als sonst).
Da diese Regelung viele Vorteile bringt, haben sich schon heute viele gute Immobilienmakler auf dieses Verfahren festgelegt. Bessere Finanzierung, höhere Attraktivität durch das Prädikat "Provisionsfrei für den Käufer" und nicht zuletzt eine klare Positionierung wer der Auftraggeber ist: der Verkäufer. Ohne schlechtes Gewissen war und ist es so möglich, den wahrscheinlichsten Weg zum höchsten Verkaufspreis einzuschlagen.
Insofern ein Käufer nun weniger Provision direkt bezahlt erhöhen sich die Anschaffungsnebenkosten, da die Grunderwerbssteuer und Notarkosten sich auf den Kaufpreis beziehen. Erfahrungsgemäß haben Kaufinteressenten, die eine nachträgliche Abwälzung in der Vergangenheit wollten, schnell wieder Abstand davon genommen. Finanzierungen wurden immer soviel unattraktiver, dass Finanzberater und Bankberater dazu geraten haben, bei der reinen Innenprovision zu bleiben. Hintergrund ist, dass Finanzierungen günstiger werden, je mehr Eigenkapital in den Kaufpreis fliest.
Fragen zur Maklerprovision
FAQ zur Maklerprovision
Jeder Maklervertrag, der im Zuge eines Verkaufs bzw. Kaufs eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (ETW) abgeschlossen wird, bedarf ab dem 23.12.2020 der Textform.
Nur mündlich oder durch konkludentes (schlüssiges) Handeln kann ein Maklervertrag künftig nicht mehr geschlossen werden.
Der Name des Auftraggebers muss zukünftig in der Vereinbarung genannt sein. Diese kann auf unterschiedliche Datenträger abgegeben werden: Denkbar ist eine Zustimmung zu diesem Vertrag durch den Kaufinteressenten per Mail, Fax, SMS oder WhatsApp. Vermutlich muss auch die Höhe der Maklerprovision hier erwähnt werden.
Nein, sie gilt nur, wenn:
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Sie den Kauf von Wohnungen (Eigentumswohnungen, ETWs) und Einfamilienhäusern (auch Doppelhaushälften, Reihenhäuser) betreffen.
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Der Immobilienkäufer eine natürliche Person ist (d. h. kein Unternehmen)
Obwohl das Ziel war, Verbraucher zu schützen, die Immobilien für die Selbstnutzung oder als Vermögensaufbau kaufen wollen, wurde erstaunlicherweise Baugrundstücke ausgelassen. Ebenfalls nicht betroffen sind Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte.
Bei der Variante der Doppelprovision ist keine Reihenfolge festgelegt. Bei der zweiten Variante der Abwälzung eines Teils auf den Käufer aber schon. In diesem Fall muss der Verkäufer als erster zahlen.
Bei der dritten Variante wir zumeist vereinbart, dass die Maklerprovision mit Zahlungsfälligkeit für den Käufer innerhalb von 10 Arbeitstagen fällig wird. Die Provision wird so bequem gezahlt, wenn das Geld des Käufers auf dem Konto eingegangen ist.
Natürlich geht dies. Dies ging auch bisher schon und man wird es auch an den unterschiedlichen Maklerprovisionsmodellen wie oben beschrieben mit unterschiedlich sichtbaren Käuferprovisionen im Markt sehen.
Allerdings sollte man immer das Gesamtpaket im Auge behalten. Ist die erfolgsabhängige Maklerprovision für den Makler höher, so kann dieser auch mehr in den Verkaufserfolg investieren! Davon profitieren Sie unter Umständen deutlich stärker als von einem herunterhandeln der Maklerprovision.
Vergleichen Sie einfach, welche Dienstleistungen ein Makler für Sie unternimmt, wie er wirkt, welche Referenzen er hat, wie die Immobilienangebote aussehen und wie erfolgreich ein Makler tatsächlich verkauft. Rheingold Immobilien hat in 2020 im Durchschnitt notarielle Kaufpreise von 109,44 % der Angebotspreise erzielt. Schön, wenn ein Makler weiß was und weshalb er was tut.
Hier gilt wie bisher. Wer nur irgendwie verkaufen möchte benötigt gar keinen Makler, also auch keinen günstigen Makler, wer eine entsprechende Dienstleistung haben möchte und sicher zum richtigen Preis verkaufen möchte, der sollte sich bei der Maklerauswahl Mühe geben und die Gesamtpakete vergleichen.
Was investiert ein Makler in Ihren Verkaufserfolg? Geringe provisionsunterschiede machen da weniger aus als der Verlust der mit Beauftragung eines unmotivierten Maklers einhergehen kann.
In der Vergangenheit haben sich lokal bestimmte Gepflogenheiten als vorherrschend in der Region durchgesetzt. Der Richtwert dürfte weiterhin die Gesamtprovisionhöhe von 6 % Maklerprovision zzgl. MwSt. sein, ob gesplittet mit 3,57 % inkl. MwSt Maklerprovision für beide Parteien, als einseitige Käuferprovision mit 6 % Maklerprovision wie z.B. in Berlin oder als einseitige Verkäuferprovision mit vorherigem inkludieren des mit übernommenen Provisionsanteils.
Wo heute aber das Lock-Prädikat "kostenlos für den Käufer" stand wird zukünftig sicher "besonders Billig" oder "günstigste Maklerprovision" als Lockangebot für den Verkäufer stehen.
Zukünftig ist zu erwarten, dass bei der Doppelprovision häufiger Probleme auftreten werden. Welche Anforderungen an die Schriftform beim Kaufinteressenten gestellt werden und wann dessen Zustimmung genau erfolgen muss, mag zukünftig manches Gericht beschäftigen.
Es mag daher reizbar sein, dieses im Nachgang zu versuchen. Hat ein Makler aber vernünftig gearbeitet so gefährden Sie bitte keine Arbeitsplätze bei diesem Makler.
Direkt auf den Verkäufer zuzugehen wird vermutlich wenig bringen. Wurden in der Vergangenheit von manchen Maklern nur mündliche Vereinbarungen getroffen, dürfte dies aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen wohl bald der Vergangenheit angehören. Welcher Verkäufer würde bei einem mündlichen Vertrag die Maklerprovision wirklich zahlen? Zudem würde dann auch der Anspruch an die Käufer wohl verfallen.
Bei Vermietungen gilt das Bestellerprinzip: Wer die Musik bestellt bezahlt. Um Mißbrauch zu vermeiden hat der gesetzgeber dabei eine Regelung eingebaut, der eine aktive Suche durch einen Makler fast unmöglich macht. Immobilien sind zu schnell verbrannt und da man nicht annehmen kann, dass jede gezeigte Mietimmobilie direkt passt muss man leider ehrlich eingestehen, dass es rein unwirtschaftlich ist für Mieter auf die Suche zu gehen. Dies führt dazu, dass Vermieter zwei Optionen haben:
1) Selber vermieten. Siehe auch unsere Informationen, was man beachten sollte.
2) Provision übernehmen und dies durch einen Makler machen lassen.
Sie haben weitere Fragen zur Maklerprovision? Sie möchten verkaufen? Sprechen Sie uns gerne an und wir erörtern gemeinsam, was für Sie das Beste ist:
Tel.: 0221 - 99 51 99 01 oder über das Kontaktformular.