Nießbrauchrecht: Familienstreit vermeiden – Immobilie rechtzeitig vererben

Experten gehen davon aus, dass inzwischen jedes zweite Erbe eine Immobilie umfasst. Damit um das Erbe kein Streit entsteht, kümmern sich viele lieber schon zu Lebzeiten darum. Stichwort: Nießbrauchrecht. Immobilien, Geld und Unternehmen können frühzeitig auf die Nachkommen übertragen werden. Jedoch gibt es hierbei auch Fallstricke.


Wenn Sie Ihr Erbe nicht im Testament geregelt haben, entscheidet der Gesetzgeber über die Erbfolge. Erben sind dann Ehepartner, Kinder oder Enkel, Eltern oder Geschwister. Geht das Erbe zum Beispiel an drei Kinder, würde es unter ihnen aufgeteilt. Jedes Kind bekäme also ein Drittel. Während Geld relativ einfach aufzuteilen ist, ist die Teilung einer Immobilie durch drei schon schwieriger. Nicht selten stellt das die Erben vor große Herausforderungen. Denn selbst wenn die Erben sich einig sind, kostet der Erbmarathon viel Zeit und Mühe.

Deswegen übertragen immer mehr Deutsche das Erbe schon zu Lebzeiten. In Behördensprache nennt sich das: Vorweggenommene Erbfolge. So können Sie erstens selber regeln, wer was bekommt. Und zweitens können Erbschaftssteuer und Pflichtteil reduziert werden. Lassen Sie sich hierbei jedoch besser von einem Immobilienprofi beraten. Das Vorerbe ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Immobilie an bestimmte Personen, wie Ehegatten oder Kinder, übertragen werden soll. So können Sie zum Beispiel Ihren Kindern einen möglichst sorglosen Start in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern.

Das Vorerbe ist dabei aber keine reine Schenkung. Denn sollte der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt sein oder Schulden bestehen, werden diese mitübertragen. Außerdem ist eine Übertragung in der Regel auch an Bedingungen geknüpft. Denn wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen – egal ob Geld oder Immobilien – zu Lebzeiten übertragen, geben Sie ja Ihre Existenzgrundlage aus der Hand. Deshalb ist es für Sie wichtig, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten. Denn es ist Ihnen erlaubt, das übertragene Vermögen zu nutzen und zu verwalten. Dies nennt sich Nießbrauchrecht. Es empfiehlt sich also, alle denkbaren Interessenlagen und Ihre Rechte am Vermögen im Übergabevertrag zu regeln.

Wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig an die künftigen Erben übertragen, wird meist ein lebenslanges Wohnrecht für den Vererbenden im Vertrag festgeschrieben. So kann Ihre Wohnung weder verkauft noch vermietet werden, solang Sie darin wohnen. Außerdem ist es ratsam, Rückforderungsrechte in den Vertrag aufzunehmen. Das ist dann wichtig, wenn der Erbe die Immobilie verkaufen will oder verschuldet ist. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten, damit es nicht gänzlich verloren geht.

Um hier als Erblasser den Überblick nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi zu Rate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe am besten sichern.

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