Expertentipp 37 Einwohnermeldebestätigung

Aus Vermietersicht:

Ein neuer Mieter zieht ein? Ein Mieter zieht aus? Dann achten Sie bitte darauf, dass ab sofort das Einwohnermeldeamt bestens informiert sein will. Ein Formular haben wir im Downloadbereich auf unserer Homepage bereitgestellt: www.rheingoldimmobilien.de/download

Als Vermieter ist man inzwischen verpflichtet die Bescheinigung auszufüllen.Für Mieter besteht ein recht kurzes Zeitfenster innerhalb die Ummeldung erfolgen muss. Daher am Besten kurzfristig ausfüllen und dem Mieter zur Verfügung stellen.

Aus Mietersicht:

Aus Mietersichrt ggf. die Vorlage ausdrucken und zum Mietvertragstermin mitnehmen. Dann spart man sich und dem Vermieter zusätzliche Wege und unnötigen Zeitverlust.

Beim Termin benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person (Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass).

Den Termin am besten Online vereinbaren. Folgende Kundencenter stehen Ihnen in Köln zur Verfügung

Kundenzentrum Bezirk 01 Innenstadt

Kundenzentrum Bezirk 02 Rodenkirchen

Kundenzentrum Bezirk 03 Lindenthal

Kundenzentrum Bezirk 04 Ehrenfeld

Kundenzentrum Bezirk 05 Nippes

Kundenzentrum Bezirk 06 Chorweiler

Kundenzentrum Bezirk 07 Porz

Kundenzentrum Bezirk 08 Kalk

Kundenzentrum Bezirk 09 Mülheim

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