Makler-Alleinauftrag – Vor- und Nachteile – Expertentipp 56

Jeder Immobilieneigentümer steht bei der Suche eines Mieters oder Käufers vor der Frage, ob er einen Makler beauftragen soll oder nicht. Ergänzend kommt dann die Frage, ob man besser nur einen oder gleich mehrere Makler beauftragen sollte. Die Vor- und Nachteile von einem Makler-Alleinauftrag und anderen Varianten haben wir Ihnen zusammengefasst...

Jeder Immobilieneigentümer steht bei der Suche eines Mieters oder Käufers vor der Frage, ob er einen Makler beauftragen soll oder nicht. Ergänzend kommt dann die Frage, ob man besser nur einen oder gleich mehrere Makler beauftragen sollte. Wir möchten Ihnen in diesem Expertentipp die Vor- und Nachteile bei einem Makler-Alleinauftrag vorstellen.

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Beauftragung eines Maklers zwischen einem Allgemein- und einem Allein- bzw. Exklusivauftrag. Bei einem Allgemeinauftrag schaltet der Eigentümer Makler ein, weil er sich davon mehr Vorteile verspricht. Der Makler verfügt, so sollte es zumindest sein, über ein umfassendes Fachwissen, kennt sich in den regionalen Marktgegebenheiten gut aus und weiß eine Immobilie optimal zu vermarkten.

Nach Abschluss eines Allgemeinauftrags ist der Makler beauftragt, für den Eigentümer tätig zu werden. Gleichzeitig aber behält sich der Eigentümer das Recht vor, nach Belieben noch weitere Makler einschalten zu dürfen und die Immobilie auch selbst, also ohne Makler zu verkaufen. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er sich damit alle Optionen offenhält. Wer zuerst den geeigneten Käufer findet, schließt das Geschäft ab. Ist es „Makler 1“, erhält dieser die Provision, ist es „Makler 2“, dann er, oder verkauft der Verkäufer selbst, dann entfällt die Provision. Der Vorteil für den Eigentümer ist bei dieser Vertragsvariante eigentlich nur seine Flexibilität, da ihm viele Optionen zur Verfügung stehen.

Auf den ersten Blick scheint der Allgemeinauftrag somit nur dem Makler Nachteile einzubringen, weil dieser sich für die Vermittlung stark macht, die damit entstehenden Kosten trägt und keine Garantie hat, dass er letztlich den Verkauf realisiert und somit eine Provision bekommt. Aber auch für den Anbieter kann diese Variante Nachteile bieten! Hat man einen Makler auf diese Art eingeschaltet, kann man damit rechnen,dass das Engagement bei einem Allgemeinauftrag nicht so intensiv ist wie bei einem Alleinauftrag. Wer also die beste Vermittlungstätigkeit sowie eine abgestimmte und leistungsstarke Vermarktung wünscht, sollte dem Makler auch gewisse Sicherheiten bieten. Noch geringer wird das Engagement sein, wenn mehrere Makler gleichzeitig eingeschaltet werden und die Vermittlung für den Makler eine „Glückspartie“ wird.

Aber auch für den Käufer oder Mieter bestehen Risiken, denn wenn er die Immobilie von Privat und von einem Makler angeboten bekommen hat, so besteht trotzdem eine Provisionspflicht. Und wenn dem Interessenten die Immobilie von mehreren Maklern als Kauf- oder Mietgelegenheit nachgewiesen wurde, besteht sogar eine mehrfache Provisionspflicht!

Ein Makler-Alleinauftrag sichert dem Makler den alleinigen Auftrag für das Immobilienangebot zu. Mit einem solchen Auftrag wird sichergestellt, dass kein weiterer Makler mit der Vermittlung dieser Immobilie beauftragt wird, sondern dass dieser Makler den Auftrag „exklusiv“ erhält. Die Immobilie darf dann nur von dem beauftragten Makler angeboten werden, somit auch nicht vom Verkäufer selbst. Solche Verträge sind in der Regel zeitlich befristet und verpflichten den Makler zur Tätigkeit, was ein ganz entscheidender Unterschied zum Allgemeinauftrag ist!

Trotzdem liegen die Vorteile für den Makler klar auf der Hand. Er hat den Auftrag exklusiv erteilt bekommen und muss nicht befürchten, dass er für seine Bemühungen später nicht entlohnt wird. Aber auch für den Eigentümer hat ein Alleinauftrag Vorteile, da neben der Tätigkeitsverpflichtung mit dem Makler vor Vermarktungsbeginn jeder Schritt abgestimmt werden kann und man sich entsprechend „exklusiv“ um Sie kümmern sollte.

Gute Makler können Ihnen ergänzend Ihre Leistungen sogar garantieren, sodass Sie bei Nichterfüllung der Tätigkeitsverpflichtung einen Alleinauftrag jederzeit fristlos kündigen können. Als einziger Nachteil wäre zu erwähnen, dass der private Immobilienverkauf nicht mehr bzw. nur noch unter Auslagenersatz für den Makler möglich ist, was aber für die in Anspruch genommenen Tätigkeiten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Wenn ein Makler von Ihnen einen Makler-Alleinauftrag haben möchte, sollte er dafür bereits vor der Beauftragung überzeugende Leistungen erbringen. Dazu gehört nach unserer Auffassung die Erstellung einer umfassenden Wertermittlung, die Ihnen erläutert werden sollte.

Sie sollten sich über die Vermarktungsstrategie und den für Ihre Immobilie ausgearbeiteten Marketingplan informieren und ein Musterexposé zeigen lassen sowie die einzelnen Schritte der Vermarktung im Vorfeld abstimmen. Wer von Ihnen Exklusivrechte möchte und bereit ist, sich zur Tätigkeit zu verpflichten, der hat kein Problem damit, Sie zur Entscheidungsfindung ausführlich zu beraten.

Wenn Sie Fragen zur Maklerbeauftragung, zur Immobilienvermarktung oder allgemein zum Thema Immobilien haben, so freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht. 0221-9951 9906

Zurück zur Übersicht