EXPERTENTIPP 12: Barrierefrei, Altersgerecht oder ...?

Vollständig Barrierefrei bedeutet, das Wohnungen und Häuser von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.

Rechtlich sind die DIN-Normen in Deutschland zunächst Empfehlungen, die nicht zwingend angewendet werden müssen. Die Landesbehörden können jedoch in ihren Bauordnungen Festlegungen treffen, die die Einhaltung von Normen der Barrierefreiheit für bestimmte Immobilien erfordern. Je nach Bundesland können unterschiedliche Regelungen getroffen werden.

Fälschlicherweise wird der Begriff Barrierefrei häufig bereits bei einem nur in Teilbereichen barrierefreien Badezimmer genutzt (bodentiefe Dusche, Handgriffe).

Die barrierefreiheit fängt jedoch schon früher an: Der Zugang zur Wohnung bzw. zum Haus muss stufenlos gestaltet sein. Die Tür und auch die Durchgänge müssen über eine ausreichende Breite verfügen. Es dürfen keine Stolperkanten wie Schwellen an Türdurchgängen vorhanden sein.

Im Badezimmer müssen die Bodenbelege auch im nassen Zustand rutschfrei sein. Haltegriffe in Bad und WC sorgen für einen sicheren Halt. Eine bodentiefe Dusche mit Sitzmöglichkeit rundet das barrierefreie Badezimmer ab. Falls eine Badewanne vorhanden ist, so sollte diese zusätzlich über eine Einstiegshilfe verfügen.

Die Gestaltung und Möblierung sollte darauf ausgerichtet sein, dass alles leicht zu reinigen ist, eine bequeme Sitzhöhe eingehalten wird, die Haushaltsgeräte sicher benutzbar sind, auch nachts eine gute Beleuchtung gewährleistet ist sowie die Steckdosen und Lichtschalter im Sitzen erreichbar sind. In allen Räumen muss dabei ein rutschfester Bodenbelag vorhanden sein. In den Nassräumen mit entsprechend höheren Standards, die auch bei Nässe die Rutschfestigkeit garantieren.

Eine gute Lage rundet die barrierefreie Immobilie ab. Eine gute Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Banken und anderen wichtigen Einrichtungen ist eine wesentliche Voraussetzung für das Wohnen im Alter.

Liegen einige Faktoren nicht vor, so kann eine Wohnung trotzdem für viele Menschen mit Behinderungen oder im Alter geeignet sein. Ein Sportler der Köln RBC 99ers hatte z.B. eine Wohnung, wo eine Eingangsstufe überwunden werden musste und die Türen sowie das Bad nicht allen Kriterien entsprachen. Trotz Sportrollstuhl waren die Hindernisse aber überwindbar. Eine altersfreundliche Wohnung kann daher auch für viele schon ansprechend sein. Manchmal reicht es ja schon vom 3 Obergeschoss eines Altbaus einfach ins Erdgeschoss zu ziehen. Nutzen Sie hier einfach den Begriff Altersgerecht.

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