Eine der wichtigsten Mieterauskünfte ist die Mietschuldenfreiheitsbestätigung. Mit dieser holen Sie die Bestätigung des bisherigen Vermieters ein, dass alles in Ordnung war.

Mieterauskunft vom bisherigen Vermieter


Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und -prüfung

Ein sinnvolles Instrument, um den Mieter zu überprüfen ist auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, bestenfalls ergänzt um eine Bestätigung des einwandfreien Verhaltens eines Mieters.

Zwei Punkte können hier aber für eine Erschwernis sorgen:

Es gibt keine rechtliche Handhabe gegen einen Vermieter, dass er eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Man kann sich in diesem Fall nur die Kontoauszüge mit den regelmäßigen Zahlungen zeigen lassen. Dennoch bleibt sicher ein leichtes Unbehagen, da die Nichtausstellung auch darin begründet sein kann, dass das Mietverhältnis in anderer Art und Weise belastet war.

Will ein Vermieter jemanden loswerden, mag er gewillt sein die Auskunft nicht ganz wahrheitsgemäß auszufüllen. 100 Prozentig darauf vertrauen können Sie daher nicht.

Mieterauskunft des Vorvermieters als Indikator 

So gesehen ist diese Bescheinigung ein Indiz, aber keine richtige Sicherheit. Als sinnvoll hat es sich daher erwiesen, den bisherigen Vermieter telefonisch zu kontaktieren. Hier steigt die Wahrscheinlichkeit herauszubekommen, ob die Bestätigung real ist oder ob Sie einem Abkommen zugrunde liegt. Als Vermieter ist man im Dilemma, dass man sicher auch nicht vom Mieter rechtlich angegangen werden möchte.

Stellen Sie gerne die Frage, ob der Vermieter dem Mieter heute wieder eine Wohnung geben würde, wenn sich dieser bei ihm für eine Wohnung bewerben würde.

Erhalten Sie eine uneingeschränkte Zustimmung, dann spricht dies für den Mieter. Die meisten anderen Antworten sprechen für das Gegenteil.

Bevor Sie auflegen, bedanken Sie sich (dies entspannt die andere Seite) und fragen ganz beiläufig, ob es sonst noch was gibt, was man wissen müsste. Warten Sie die Antwort des anderen ab, selbst wenn dies 30 Sekunden Schweigen bedeutet. Kommt nicht sofort eine Erwiderung, dass es keine Probleme gab, so haben Sie mit der zweiten Frage schlimmeres vermeiden können.

Mieterauskunft: wertvoller Tipp:

Fragen Sie in der Selbstauskunft nach den Kontaktdaten der bisherigen Vermieter und der bisherigen Mietadresse. Bitten Sie um Zustimmung den Vermieter zu kontaktieren. Klären Sie den Punkt unbedingt vor Aushändigung des Mietvertrages. War eine Klärung vor Mietvertragsunterschrift nicht möglich, dann behalten Sie die Verträge, solange unter Verschluss, bis Sie die positive Rückmeldung haben.