Mieterselbstauskunft

Wie solvent ist Ihr Mieter? Mit wie vielen Personen möchte Ihr Mietinteressent einziehen? Nicht alles ist erlaubt, aber das, was erlaubt ist, sollte man in Erfahrung bringen.

Nutzen Sie daher die Mieterselbstauskunft.

Immobilie vermieten: Die Mieterselbstauskunft

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Vor einem Mietabschluss sollte immer eine Selbstauskunft eingeholt werden. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Unterschrift für spätere rechtliche Ansprüche wichtig ist! Laut deutscher Rechtsprechung gibt es durchaus Punkte, die ein Mietinteressent nicht wahrheitsgemäß ausfüllen muss. Ein Mietinteressent kann in Teilbereichen also falsche Angaben machen, ohne dass dies zu rechtlichen Konsequenzen führt.Weichen die Angaben aber bei den Teilen ab, in dem die Punkte wahrheitsgemäß auszufüllen sind, so haben Sie eine rechtliche Basis gegen den Mieter. Wir lassen uns mit der Selbstauskunft immer auch bestätigen, dass wir weitere eigene Auskünfte einholen können. Zur weiteren Absicherung, wenn wir uns grundsätzlich mit dem Auftragegeber für einen Mieter entschieden haben.

Immobilie vermieten - Privatvermietung

Mieterselbstauskunft: Quellen und Tipp

Wichtig: Möchten Sie privat vermieten, dann greifen Sie auf eine Vorlage zu oder fertigen eine eigene Vorlage an, die die Mietinteressenten ausfüllen.

Mögliche Quellen für Selbstauskünfte:

•    Haus- und Grundbesitzvereine

•    Immobilienportale (Beispiellink auf Immowelt)

•    Immobilienmakler (hier verlinkt zu unserer Mieterselbstauskunft)

•    Rechtsanwälte: Tipps finden Sie u. a. bei anwalt.de

Tipp:

Wenn Sie eigene Auskünfte einholen wollen, so lassen Sie sich dies mit der Selbstauskunft bestätigen. Bitte lassen Sie sich auch die Speicherung der Daten erlauben.