Bei Vermietungen gilt nun schon einige Zeit das sogenannte Bestellerprinzip, d. h. derjenige der den Makler beauftragt hat den Makler zu zahlen.

Maklercourtage bei der Immobilienvermietung: Gesetzlich geregelt

Wie hat sich die Neuregelung zur Maklercourtage bei Vermietungen ausgewirkt?

Es gibt drei Effekte, die am Anfang zu beachten waren:

1) Mehr Vermieter haben die Vermietung selber in die Hand genommen (dies hat aber wieder abgenommen)

2) Es gab Makler, die rein auf der Preisschiene gefahren sind 

3) Es gab Makler, die die bisher üblichen Courtagesätze beibehalten haben und durch Qualität gepunktet haben.

[Auf dieser Seite nutzen wir vornehmlich das Wort Courtage, synonym für Provision]

Rechtlich zulässige Courtage - Immobilienvermietung

Der Vermieter ist Auftraggeber und zahlt die Courtage

In diesem Fall ist es sehr klar geregelt, der Vermieter bestellt den Makler und bezahlt bei erfolgreicher Vermietung die Courtage. Zumeist in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. MwSt. (bei 19% MwSt also 2,38 Kaltmieten).

Ausnahmen von der Regel gibt es aber dennoch. Ähnlich wie beim neuen Gesetz für die Maklerprovision bei Kaufimmobilien gilt auch diese Regelung nur für wohnlich genutzte Wohnungen und Häuser. Im gewerblichen Bereich darf weiterhin Courtage genommen werden.


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Der Mietinteressent beauftragt den Makler. Würde zahlen, so man ihn lässt.

Theoretisch möglich - praktisch aber ohne Bedeutung, da der rechtliche Rahmen kein wirtschaftliches Arbeiten für Makler zulässt.

Grundsätzlich sollte man meinen, dass jemand der bewusst einen Makler einschaltet, um sich Arbeit abnehmen zu lassen ohne weiteres einen Makler finden müsste, der dies übernimmt. Hier zeigt das Gesetz jedoch eine Schattenseite: Zeigt ein Makler einem Interessenten eine Immobilie, die dem Makler vorher noch nicht bekannt war, so kann er eine Courtage vom Mietinteressenten verlangen. Zeigt er es aber einen Interessenten, der dann nicht mieten will und will er es dann einem zweiten Interessenten zeigen, so darf er in diesem Fall schon keine Courtage vom Mieter mehr nehmen (zumindest ist uns nicht bekannt wie dies rechtlich gedeckelt wäre). Da selten ein Mieter direkt die erste Wohnung oder das erste Haus haben will macht dies die Mietsuche für Interessenten wirtschaftlich unattraktiv.

Die Folge: So gut wie kein Makler macht dies mehr. Jetzt kann man sagen, das Gesetz ist hier übers Ziel hinausgeschossen. Dem ist zwar so, wir müssen aber zugeben, dass uns keine bessere Lösung einfallen würde, die ansonsten nicht in die andere Richtung zu Ungunsten der Gesetzgebungsintention gegangen wäre.

Fazit: Mietinteressenten werden kaum einen seriösen Makler finden, der die Mietsuche übernimmt.

Frequently asked Questions - FAQ Maklercourtage bei Vermietung

FAQ für die Maklercourtage beim Verkauf finden Sie hier.

Wir empfehlen immer die Textform zu nutzen. Wird ein Maklervertrag nicht im Büro des Immobilienmaklers, sondern beim Kunden oder auf dem (elektronischem oder klassischem) Postwege abgeschlossen, so ist auch eine Widerrufsbelehrung nach dem Fernmeldeabsatzgesetz erforderlich.

Nein, sie gilt nur, wenn sie die Vermietung von Wohnungen  und Einfamilienhäusern (auch Doppelhaushälften, Reihenhäuser) betreffen.

Nicht betroffen sind gewerbliche Vermietungen.

Ja dies ging und geht weiterhin.

Die seriöse Vermietung einer Wohnung ist sehr zeitaufwendig. Große Gewinne sind bei den allermeisten Immobilien für Makler nicht möglich. Viele Makler nutzen es deshalb um Kunden von Ihrer Dienstleistung zu überzeugen in der Hoffnung später einmal mit dem möglichen Verkauf von Immobilien des Vermieters betraut zu werden.

Bietet ihnen jemand eine sehr günstige Vermietung an, so prüfen Sie genau wie er vorgeht. Unter dem Punkt Vermietung zeigen wir, was wir unternehmen, um die richtigen Mieter zu finden. Macht jemand eine Massenbesichtigung und nimmt den ersten Mietinteressenten der will, so empfehlen wir eher die Vermietung selber in die Hand zu nehmen.

Im Markt hat sich eine klassische Provisionshöhe von 2,38 Kaltmieten inkl. Mehrwertsteuer als gängigstes Modell etabliert. Abweichungen sind davon möglich, so lange diese nicht sittenwidrig werden.

Ja, dies könnte passieren. Dies zumeist in den Fällen, wenn kein vernünftiger schriftlicher Vertrag gemacht wurde. Ansonsten sichern Maklerverträge zumeist die Zahlung der Courtage ab.

Wie sieht der Prozess zur Mietsuche bei dem Makler Ihrer Wahl aus? Was unternimmt ein Makler für Sie?

Macht ein Makler Massenbesichtigungen? Geht er auf Ihre Vorstellungen ein?

Was macht ein Makler, um die Bonität zu prüfen?

Was passiert, wenn ein Mieter kurzfristig wieder auszieht? Gibt es in diesem Fall eine Absicherung?

Bestehen Sie auf eine ordentliche Rechnung. Die Courtage ist steuerlich absetzbar!

Welche Referenzen hat der Makler?

Hilft der Makler, Ihnen auch abzuwägen, ob ein Verkauf für Sie sinnvoll wäre und was dies bringen würde? Schließlich verkaufen sich leere Immobilien besser als vermietete.