Expertentipps: 30 Leistungsgarantie

Viele Makler können gut reden. Nur was steckt dahinter. Welche Dienstleistung können Sie erwarten. Fragen Sie nach einer verbindlichen Leistungsgarantie mit Sonderkündigungsrecht. Ihre Immobilie ist es Wert!!

Immer mehr Makler gehen dazu über, Ihre Auftraggeber mit einer sogenannten Leistungsgarantie abzusichern. Wenn Sie sich mit einem Alleinauftrag an einen Makler Ihres Vertrauens binden, erhalten Sie dafür im Gegenzug klare Regelungen über die Art und den Umfang der Leistungen. In einer detaillierten Auflistung sind dabei die einzelnen Leistungen und der Zeitpunkt der Leistungserbringung aufgeführt. Diese sollten generell vor einer Auftragsunterzeichnung im Detail mit Ihnen besprochen werden, damit selbstverständlich auch Kürzungen oder Ergänzungen auf Ihren Wunsch hin erfolgen können. Unabhängig davon, dass in einer Leistungsgarantie eigentlich überwiegend Tätigkeiten stehen, die selbstverständlich sein sollten, benötigt die Branche wegen zahlreicher „schwarzer Schafe“ diese Garantie, um für den Kunden im Wettbewerb die „Spreu vom Weizen“ einfacher trennen zu können. Ein seriös arbeitendes Maklerbüro bräuchte eigentlich gar nicht erst eine Leistungsgarantie, dürfte aber im Wettbewerb auch sicherlich keinerlei Probleme damit haben, Ihnen sämtliche Tätigkeiten im Umfang und zeitlichen Ablauf schriftlich zu garantieren. Wer als Dienstleister von seiner Leistung überzeugt ist und diese stets zuverlässig erbringt, kann auch jederzeit seine Leistungen schriftlich garantieren. Aber welchen Umfang sollte eine Leistungsgarantie haben? Neben der Beratung über die Realisierbarkeit Ihrer Kaufpreisvorstellungen sollte, wenn möglich, eine fundierte schriftliche Wertermittlung vor einer Auftragsunterzeichnung selbstverständlich sein. Bevor Ihre Immobilie dann vermarktet wird, sollten alle Vorbereitungen ordentlich getroffen werden. Sind alle Unterlagen vorhanden? Wurden die Grundrisse mit den örtlichen Gegebenheiten überprüft und verkaufsoptimiert neu gezeichnet? Wurde ein aussagefähiges und mehrseitiges Exposé erstellt, welches Ihnen zur Kenntnis vorgelegt wurde? Wo und wie wird die Immobilie im Internet präsentiert? Welche Printmedien werden genutzt? Erfolgt die Montage eines Verkaufsschildes am Haus? Wann wird es Flyer oder Mailings in der Nachbarschaft geben? Welche weiteren Vermarktungswege werden angeboten? Wie oft werden Sie über den Stand der Dinge informiert? Diese und zahlreiche weitere Leistungen sollten selbst mit der Teilnahme am Notartermin nicht aufhören, denn auch danach sind oft noch Aufgaben zu erfüllen, die erst mit einer protokollierten Übergabe enden, die ein professionell arbeitender Makler ebenfalls anbieten sollte. Welche Möglichkeiten haben Sie dafür bei Nichterfüllung? Was passiert, wenn der Makler seine zugesagten Leistungen nicht erbringt, Sie diesem aber einen Alleinauftrag zur Vermittlung Ihrer Immobilie erteilt haben? Üblicherweise haben Sie ohne eine die Beauftragung ergänzende Garantieerklärung kaum eine Chance, den Auftrag vorzeitig zu beenden. Die Leistungsgarantie bietet Ihnen aber in der Regel ein jederzeitiges und fristloses Sonderkündigungsrecht ohne Kostenrisiko! Und darin liegt der entscheidende Unterschied! Nehmen Sie sich ausreichend Zeit beim Vergleich Ihres Maklers, seiner Leistungen und schriftlichen Garantieerklärungen, sofern diese angeboten werden. Nach meiner Auffassung sollte Ihnen jeder solide arbeitende Makler alle seine Leistungen schriftlich garantieren können!

Wenn Sie hierzu ein unverbindliches Beispiel wünschen, rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0221 / 99 51 99 01 – wir lassen Ihnen sehr gerne unsere Leistungsgarantie zukommen.

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