Expertentipps: 36 Erbfall III

Bei unerwarteten Erbfällen gilt die rechtliche Erbfolge. Hier helfen Experten dann bei der Bewertung einer Immobilie zur Vermeidung von Streit unter den Erben. Daten und Fakten gepaart mit guter Mediation helfen das Dritte vom Vermögen profitieren und bei den Erben nichts mehr übrig bleibt.

Was tun, wenn der Erbfall plötzlich und unerwartet eintritt, ohne dass es eine vorherige Immobilienbewertung oder testamentarische Verfügung gibt? Dann gilt für die Immobilie, wie auch das restliche Erbe, die gesetzliche Erbfolge. Hier helfen die vorgenannten Experten dann bei der Bewertung einer Immobilie zur Vermeidung von Streit unter den Erben. Ziel sollte immer sein, dem Streit zu entgehen, nicht nur aus emotionalen Gründen, sondern auch um Vermögensminderung zu vermeiden. Streitigkeiten bezüglich einer Immobilie und dem damit oft verbundenen anwaltlichen Rat kosten weitaus mehr als eine weitsichtige Planung vor dem Erbfall. Die Streitwerte sind, basierend auf dem Immobilienwert, meist sehr hoch. Das führt dann, aufgrund sehr hoher Verfahrenskosten, oft zwangsweise zu Immobilienverkäufen.

Tritt der Fall ein, dass keiner der Erben die Immobilie behalten möchte, sollte die Entscheidung für einen Verkauf gut überlegt werden. Neben der Wertermittlung spielen auch die Verkaufsmöglichkeiten und die Frage des richtigen Verkaufszeitpunkts eine entscheidende Rolle. Dabei kann Ihnen neben einem Sachverständigen ein qualifizierter und erfahrener Immobilienmakler helfen. In diesem Fall hätten Sie dann neben einer Wertermittlung auch Marktkenntnis und eine fundierte Beratung.

Sie kennen vielleicht den Spruch: „Haben Sie noch Familie oder haben Sie schon geerbt?“ Dies sollte und kann vermieden werden, um Vermögen zu erhalten, wenn Sie den richtigen Experten an Ihrer Seite haben – vor oder nach dem Erbfall.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Immobilienvermarktung oder allgemein zum Thema Immobilien haben, so freuen wir uns über Ihren Anruf unter Tel. 0221 / 99 51 99 01

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